Buchführung und Bilanzen

Unsere Mandanten sind grundsätzlich verpflichtet die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Buchführung und Bilanzen zu beachten.



 

Die Möglichkeiten reichen von einer Buchhaltung in Ihrem Hause bis zur kompletten Übernahme sämtlicher Buchführungsarbeiten in unserem Hause.


 

Wir beraten Sie im Vorfeld über die verschiedenen Möglichkeiten:

  •  Pflicht zur Buchführung und Aufstellung einer Bilanz
  •  Freiwillige Buchführung und Aufstellung einer Bilanz
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  •  Überschussrechnungen für Vermieter

Finanzbuchhaltung

Unsere Mandanten erwarten eine schnelle und hochwertige Buchhaltung, damit die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden und ein aktueller Einblick in die Unternehmenszahlen gewährleistet ist.



 

Wir bieten eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung, indem wir mit Ihnen die Vorgehensweise und Abläufe besprechen.



 

Wir beraten Sie über die Pflichtmeldungen und die Auswertungen. Wir sind kompetente Ansprechpartner gegenüber Banken und anderen Interessenten.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Betriebwirtschaftliche Auswertungen
  • Zahlungsabläufe
  • Aufbewahrung der Unterlagen

Löhne und Gehälter

Unsere Mandanten sind verpflichtet, die Auflagen der Finanzämter, der Krankenkassen, der Arbeitsämter und Berufsgenossenschaften zu erfüllen.



 

Wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung der Pflichten und beraten Sie im Personalbereich bei Änderungen.

  • Führung von Lohnkonten
  • Monatliche Meldungen an die Ämter
  • Schriftwechsel mit den Ämtern
  • Aufbewahrung der Unterlagen

Jahresabschlusserstellung

Ob wir Ihre Buchführung übernommen haben oder nicht: Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (HGB, Steuern und IFRS) und den Terminen.



 

Auf Wunsch fertigen wir nicht nur eine Bilanz und GuV, sondern auch einen Erstellungsbericht. Der Erstellungsbericht enthält nicht nur die notwendigen Informationen, sondern auch detaillierte Aussagen über Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auch eine Bilanzanalyse kann eine sinnvolle Ergänzung sein.



 

Der Erstellungsbericht ist das geeignete Dokument für Banken und Geschäftspartner.

 

Bei der Gründung eines Unternehmens, beim Kauf oder bei der Umstrukturierung sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Wir erstellen für Sie:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
    • mit und ohne Erstellungsbericht
    • mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischen- und Liquidationsbilanzen
  • Umwandlungsbilanzen